Ist eine Nebelschlußleuchte bei Pkw-Anhängern Pflicht und wenn ja, ab wann?
Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.
Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden.




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. Was ist bei gebremsten Anhängern ohne Rückfahrautomatik, welche länger als wie 1 Jahr außer Betrieb gesetzt waren - alles Neuzulassungen?


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